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Anbieterwechsel zu Glasfaser: Kündigung ohne Risiko

7 Min. Lesezeit · Stand: Juli 2026 · Mawacon-Redaktion

Das Wichtigste in Kürze

Sie müssen Ihren alten Vertrag nicht selbst kündigen. Seit dem TKG von 2021 koordiniert der neue Anbieter den Wechsel, kündigt beim Altanbieter und portiert Ihre Rufnummer. Bei Mawacon übernimmt das der Kündigungs-Service — Sie bleiben bis zu zwölf Monate ohne Doppelkosten, bis Ihr Glasfaseranschluss steht.

Ein neuer Glasfaseranschluss steht an, doch der alte DSL- oder Kabelvertrag läuft noch — und schon taucht die Sorge auf: Kündige ich zu früh, sitze ich ohne Internet da. Kündige ich zu spät, zahle ich doppelt. Beide Ängste sind seit der TKG-Reform von 2021 unbegründet.

Denn den Wechsel organisiert nicht mehr der Kunde, sondern der neue Anbieter. Dieser Ratgeber zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wer was übernimmt, wann ein außerordentliches Kündigungsrecht greift und wie Sie den Umstieg auf Glasfaser ohne Versorgungslücke und ohne Doppelkosten planen.

Wechsel in vier Schritten — der neue Anbieter kündigt den alten

Der wichtigste Satz zuerst: Sie kündigen Ihren alten Vertrag in aller Regel nicht selbst. Seit Dezember 2021 gilt das novellierte Telekommunikationsgesetz (TKG), und das verpflichtet den neuen Anbieter, den Wechsel zu koordinieren. Sie schließen den Glasfaservertrag ab, erteilen eine Vollmacht — den Rest wickeln die beiden Anbieter untereinander ab.

Damit dabei nichts schiefgeht, gibt die Bundesnetzagentur einen klaren Rahmen vor: Der Anbieterwechsel darf Ihren Anschluss um höchstens einen Tag unterbrechen. Klappt der Übergang nicht, haben Sie laut Bundesnetzagentur sogar Anspruch auf Entschädigung. In der Praxis läuft der Wechsel in vier Schritten ab:

  • 1. Neuen Vertrag abschließen: Sie buchen Ihren Glasfasertarif und geben Ihre bisherigen Vertragsdaten sowie die Rufnummer an, die Sie behalten möchten.
  • 2. Vollmacht erteilen: Mit Ihrer Unterschrift darf der neue Anbieter beim Altanbieter kündigen und die Portierung Ihrer Rufnummer beauftragen.
  • 3. Wechsel koordinieren: Die beiden Anbieter stimmen den Umschalttermin ab, sodass Ihr alter Anschluss erst endet, wenn der neue bereitsteht.
  • 4. Umschaltung: Am Stichtag geht der Glasfaseranschluss in Betrieb, die Rufnummer wandert mit — meist ohne dass Sie zu Hause etwas tun müssen.

Wann darf ich außerordentlich kündigen? Umzug und § 60 TKG

Neben der normalen Kündigung zum Vertragsende gibt es einen Sonderfall, der beim Umstieg auf Glasfaser oft entscheidend ist: den Umzug. Ziehen Sie um und Ihr bisheriger Anbieter kann die vereinbarte Leistung an der neuen Adresse nicht erbringen, greift § 60 TKG. Dann dürfen Sie den Vertrag außerordentlich mit einer Frist von einem Monat kündigen — unabhängig davon, wie lange die reguläre Laufzeit noch gelaufen wäre.

Wichtig ist die Bedingung: Das Sonderkündigungsrecht gilt, wenn der alte Anbieter am neuen Wohnort nicht liefern kann. Bietet er dort denselben Dienst an, darf er den Vertrag stattdessen fortführen. Wer in ein Glasfaser-Ausbaugebiet zieht, in dem der Altanbieter kein gleichwertiges Produkt hat, kommt so sauber aus dem laufenden Vertrag heraus.

Ein Tipp aus der Praxis: Heben Sie Ihre Ummeldebestätigung auf und reichen Sie die Kündigung schriftlich mit dem neuen Meldedatum ein. Damit ist der Umzug belegt und die Monatsfrist beginnt eindeutig zu laufen.

Behalte ich meine Rufnummer?

Ja. Die Mitnahme Ihrer Festnetznummer ist gesetzlich garantiert — Sie müssen sie nicht aufgeben, nur weil Sie den Anbieter wechseln. Auch die Portierung beauftragt der neue Anbieter für Sie; Sie geben lediglich die zu übernehmende Nummer im Wechselauftrag an.

Damit die Portierung reibungslos klappt, sollten die Angaben exakt stimmen: Rufnummer inklusive Vorwahl, Anschlussinhaber und Anbieter genau so, wie sie beim Altvertrag hinterlegt sind. Kleine Abweichungen — etwa ein anderer Vorname als im Altvertrag — sind der häufigste Grund für Verzögerungen.

Ein Entgelt darf für die Portierung laut TKG allenfalls gering ausfallen und muss sich an den tatsächlichen Kosten orientieren. Die Nummer wird zum Umschalttermin übertragen — so bleiben Sie unter Ihrer gewohnten Festnetznummer erreichbar, ohne Freunde, Familie oder Geschäftspartner informieren zu müssen.

Das richtige Timing — keine Lücke, keine Doppelkosten

Die häufigste Frage beim Wechsel lautet: Was, wenn mein alter Vertrag noch zwölf Monate läuft, der Glasfaseranschluss aber erst gebaut wird? Genau hier setzt der Kündigungs-Service von Mawacon an. Mawacon übernimmt die Kündigung beim Altanbieter samt Rufnummernportierung und stimmt den Termin so ab, dass kein Leerlauf entsteht.

Für die typische Bauphase gilt bei Mawacon: Sie bleiben bis zu zwölf Monate ohne Doppelkosten. Ihr alter Vertrag läuft in dieser Zeit regulär aus, während der Glasfaseranschluss entsteht — Sie zahlen also nicht zweimal für dieselbe Leistung. Erst wenn Ihr Anschluss steht und Sie online sind, beginnt der neue Tarif zu greifen.

Der zweite Timing-Aspekt betrifft die Kündigungsfrist. Seit der TKG-Reform dürfen sich Verträge nach Ablauf der Mindestlaufzeit nur noch so verlängern, dass Sie monatlich mit einer Frist von einem Monat kündigen können. Lange automatische Verlängerungen um ein weiteres Jahr sind damit passé — ein weiterer Grund, den Wechsel entspannt anzugehen.

Checkliste für den Wechsel

Damit beim Umstieg nichts liegen bleibt, hilft eine kurze Checkliste. Halten Sie diese Punkte bereit, bevor Sie den neuen Vertrag abschließen:

  • Vertragsdaten des Altanbieters heraussuchen: Kundennummer, Vertragsnummer und bisherige Rufnummer.
  • Reguläres Vertragsende oder einen möglichen Umzugstermin notieren — das entscheidet über normale oder außerordentliche Kündigung.
  • Rufnummer(n) festlegen, die Sie mitnehmen möchten, und die Schreibweise des Anschlussinhabers prüfen.
  • Dem neuen Anbieter die Vollmacht zur Kündigung und Portierung erteilen — bei Mawacon übernimmt der Kündigungs-Service den Rest.
  • Umschalttermin bestätigen lassen und den alten Router erst nach erfolgreicher Umschaltung zurückgeben.

Häufige Fragen

Muss ich meinen alten Vertrag selbst kündigen?

Nein. Seit der TKG-Reform von 2021 koordiniert der neue Anbieter den kompletten Wechsel und kündigt beim Altanbieter. Sie erteilen dafür nur eine Vollmacht im Wechselauftrag. Bei Mawacon übernimmt der Kündigungs-Service diesen Schritt vollständig für Sie — inklusive Rufnummernportierung und Terminabstimmung, damit kein Anschluss doppelt läuft.

Kann ich meine Telefonnummer mitnehmen?

Ja, die Rufnummernmitnahme ist gesetzlich garantiert. Ihre Festnetznummer wandert zum Umschalttermin mit, den Auftrag dazu stellt der neue Anbieter. Achten Sie nur darauf, dass Nummer, Vorwahl und Anschlussinhaber exakt wie im Altvertrag angegeben sind — das verhindert Verzögerungen bei der Portierung. Ein Entgelt darf laut TKG allenfalls gering ausfallen.

Was passiert, wenn mein alter Vertrag noch läuft?

Dann warten Sie mit dem Wechsel nicht bis zum Vertragsende. Mawacon kündigt Ihren Altvertrag zum nächstmöglichen Termin und stimmt die Umschaltung so ab, dass kein Leerlauf entsteht. Während der Bauphase Ihres Anschlusses bleiben Sie bis zu zwölf Monate ohne Doppelkosten — Sie zahlen also nie zweimal für dieselbe Leistung.

Fazit

Der Wechsel zu Glasfaser ist kein bürokratischer Kraftakt mehr. Das TKG nimmt Ihnen die Kündigung ab, die Rufnummer ist gesetzlich geschützt, und beim Umzug greift ein Sonderkündigungsrecht mit nur einem Monat Frist. Bei Mawacon kommt der Kündigungs-Service dazu, der den Altvertrag übernimmt und Sie bis zu zwölf Monate ohne Doppelkosten durch die Bauphase bringt. Sie müssen im Grunde nur eines tun: den neuen Tarif wählen.

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Vergleichen Sie die vier Mawacon-Tarife und lassen Sie den Kündigungs-Service den Rest übernehmen — von der Kündigung bis zur Rufnummernmitnahme.

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